Wege- und Sicherungspflicht

3 Juli

Der Vorstand weist darauf hin, dass Haupt- & Rettungswege frei zugänglich zu sein haben.

Sollten durch „Schadgewächse“ wie bspw. Holunder oder Wildrosen die Hecken niedergedrückt oder Äste von Bäumen herabhängen, sind die Schadgewächse zu entfernen. Einzelne Äste, die die Wege beeinträchtigen sind so schonend wie möglich, aber so weit wie nötig, unter vorheriger Durchführung einer Brutkontrolle, zu kürzen.

Des Weiteren sind alle Anbauten und Bäume einer Parzelle auf ihre Sturmfestigkeit zu prüfen. Ein regelmäßiger Rückschnitt verhindert Schäden und erhält einen Baum gesund. Die Ordnung in der Parzelle ist durch eine intakte Laube maßgeblich mitbestimmt.

Für Schäden durch unsachgemäße Pflege und Wartung kann der Parzellenpächter zur Verantwortung gezogen werden. Ersatzvornahmen durch den Vorstand oder von ihm beauftragter Personen können eine Abmahnung nach sich ziehen.

Der Vorstand
Weißensee, den 29.06.2025