Liebe Mitglieder,
mit Beschluss der Vorstandssitzung vom 20.11.2022 wird die Gartenordnung, aufgrund zwingender rechtlicher Grundlagen, wie folgt angepasst:
§II Bebauung wird ergänzt durch:
8. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen, jedweder Leistung (auch so genannte „Balkonkraftwerke“), ist untersagt.
8.1 Der Betrieb einer Photovoltaikanlage führt zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages und Ausschluss des Pächters aus dem Verein. (siehe Satzung §5 Absatz 3.3.2, siehe VDE-Richtlinie / Netzbetreiber Betrieb Photovoltaikanlage)
Die gesamte Gartenordnung findest du hier: Gartenordnung