Liebe Mitglieder,
da es in den vergangen Jahren immer wieder zu Fehlbeträgen bei der Stromrechnung kam, die zu Finanzierungslücken des vebrauchten Stroms führten, wird mit der Stromgeldkassierung 2019 eine Stromschwundpauschale in Höhe von 5Euro je Parzelle eingeführt. Diese Pauschale ist von allen zu entrichten und unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch.
Die Pauschale wurde in der letzten Vollversammlung beschlossen, die Satzung angepasst und vom Notar bestätigt.
Die Pauschale ist, wie die gesamte Stromabrechnung, zu den angegebenen Stromgeldkassierungen (siehe Termine) in BAR zu begleichen.