Richtigstellung zur Stromgeldkassierung 2024

22 Mrz

Werte Mitglieder,

leider ist uns in den Jahresanschreiben ein Fehler bezüglich der Formulierung unterlaufen. Diesen Sachverhalt wollen wir hiermit berichtigen.

Deshalb:

Es ist zwingend notwendig an beiden Stromgeldkassierungen teilzunehmen!

Ansonsten gelten die Regeln wie in den letzten Jahren. Bei unentschuldigtem Fehlen wird die betreffende Parzelle vom Stromnetz getrennt. Wiedereinschalten nach dem Begleichen aller Außenstände = 50€. Entschuldigungen werden nur schriftlich (per Post oder eMail) aktzeptiert.

Euer Vorstand