In den nächsten Tagen erhalten einige Mitglieder Vereinspost bezüglich der Nichteinhaltung der Gartenordnung.
Diese Abmahnung ist nach Vorstandsbeschluß vom 24.04.2023 einmalig kostenfrei.
Zukünftige Abmahnungen werden nach Beitrags- und Gebührenordnung 2.5.1 + 2.5.2 in Rechnung gestellt.
Euer Vorstand