Die auf den folgenden Bildern beanstandeten Ablagerungen sind umgehend zu entfernen.
Der Verein weist alle Anlieger an, der Anordnung Folge zu leisten.
Der Gewässerunterhaltungsverband droht dem Verein mit einer kostenpflichtigen Entfernung. Alle entstehenden Kosten werden 1:1 an die Mitglieder der betreffenden Parzellen umgelegt.
Die Mißstände sind bis zum 21.05.2023 zu beseitigen. Der Verein behält sich eine Ersatzvornahme zu Lasten des anrainenden Pächters vor.
Der Vorstand