Liebe Mitglieder,
mit Beschluss der Vorstandssitzung vom 20.11.2022 wird die Beitrags- und Gebührenordnung wie folgt angepasst:
Punkt 2.5 erhält folgende Unterpunkte:
5.e) Änderung von Pachtverträgen: 10,00€
5.f ) Bearbeitung von Bau- und Genehmigungsanträgen: 10,00€
Punkt 3.3 wird geändert zu:
3.3 Die Mitglieder sind gemäß Satzung verpflichtet, Gemeinschaftsarbeit zu leisten.
Pro Parzelle sind zurzeit 6 Stunden zu leisten. Für jede nicht geleistete Stunde
ist eine Ersatzleistung von 20,00€ zu zahlen. Mitglieder, die das 70ste
Lebensjahr vollendet haben, werden von den zu erbringenden Arbeitsstunden
und von der Ersatzleistung freigestellt.
ergänzt wird Punkt 3.4:
3.4 Für außergewöhnliche Ausgaben: z.B. Tod eines aktiven Mitgliedes, Präsente
für Vereinsjubiläen oder Ähnlichem, wird eine obere Ausgabengrenze von 50€
festgelegt. Über die Vergabe entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Die Neuerungen/Ergänzungen treten ab 1.1.2023 in Kraft. Die gesamte Beitrags- und Gebührenordnung findest du hier: Beitrags- und Gebührenordnung